Eine Maut ist nicht zu entrichten für
a) land- und forstwirtschaftliche sowie gewerbliche Gütertransporte;
b) Fahrzeuge des Bundes, des Landes, des öffentlichen Sicherheits-, Feuerwehr- und Rettungsdienstes sowie der Bergwacht auf Dienstfahrten;
c) Fahrzeuge von Organen des Bundes, des Landes, von Angehörigen des öffentlichen Sicherheits-, Feuerwehr- und Rettungsdienstes sowie der Bergwacht auf Dienstfahrten.
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