(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Juni 1968 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Landesverwaltungsabgabengesetz, LGBl. Nr. 9/1926, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 27/1948, außer Kraft.
(2) § 1 Abs. 4a tritt mit dem Ablauf des 31. Dezember 2020 außer Kraft.
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