(1) Das Amt der Landesregierung ist Verantwortlicher nach Art. 4 Z 7 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung), ABl. 2016 Nr. L 119, S. 1, in den in die Zuständigkeit der Landesregierung fallenden Angelegenheiten.
(2) Der nach Abs. 1 Verantwortliche darf folgende personenbezogene Daten verarbeiten, sofern diese für die Führung des Weinbaukatasters erforderlich sind:
a) Identifikations- und Erreichbarkeitsdaten des Eigentümers der Weingartenfläche,
b) Katastralgemeinden, Riede, Grundstücksnummern, Ausmaß der tatsächlichen Anpflanzungen, Auspflanzjahr und Rebsorte(n).
(3) Personenbezogenen Daten des Weinbaukatasters dürfen übermittelt werden:
a) an andere Einrichtungen, soweit dies zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben eine wesentliche Voraussetzung bildet, insbesondere an die Landwirtschaftskammer zum Zweck der Unterstützung der Weinbautreibenden nach § 14 Abs. 5 und an die AMA zur Einarbeitung der Daten in das INVEKOS-System oder zum Zweck der Führung des Weinbaukatasters nach § 14 Abs. 2 und
b) an die jeweils zuständige Bezirksverwaltungsbehörde oder Bundeskellereiinspektion zur Vollziehung des Weingesetzes 2009.
(4) Wird die AMA nach § 14 Abs. 2 mit der Führung des Weinbaukatasters beauftragt, so übt sie die Funktion des datenschutzrechtlichen Auftragsverarbeiters aus.
(5) Als Identifikationsdaten gelten:
a) bei natürlichen Personen der Familien- und der Vorname, das Geschlecht, das Geburtsdatum, allfällige akademische Grade, Standesbezeichnungen und Titel,
b) bei juristischen Personen und Personengesellschaften die gesetzliche, satzungsmäßige oder firmenmäßige Bezeichnung und hinsichtlich der vertretungsbefugten Organe die Daten nach lit. a sowie die Firmenbuchnummer, die Vereinsregisterzahl, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und die Ordnungsnummer im Ergänzungsregister.
(6) Als Erreichbarkeitsdaten gelten Wohnsitzdaten und sonstige Adressdaten, die Telefonnummer, elektronische Kontaktdaten, wie insbesondere die E-Mail-Adresse und Telefax-Nummer, oder Verfügbarkeitsdaten.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise