LandesrechtTirolLandesesetzeBildungsdirektions-Zuweisungsgesetz, Tiroler§ 5

§ 5§ 5

In Kraft seit 17. August 2018
Up-to-date

(1) Dieses Gesetz tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft, soweit im Abs. 2 nichts anderes bestimmt ist.

(2) § 4 tritt mit 1. Jänner 2019 in Kraft.

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