Die Bildungsdirektion für Tirol gilt hinsichtlich
a) des Stellenplans der Landesbediensteten,
b) der Aufnahme von Personen in ein Dienstverhältnis zum Land Tirol zum Zweck der Verwendung bei der Bildungsdirektion für Tirol,
c) der Versetzung oder der Dienstzuteilung zur Bildungsdirektion für Tirol oder von der Bildungsdirektion für Tirol zu einer Dienststelle des Landes Tirol,
d) des Dienstweges,
e) des Anspruches auf Reisegebühren,
f) des Personalvertretungsrechtes,
g) des Bedienstetenschutzes,
h) der sonstigen, aus dem Dienstverhältnis erfließenden Rechte und Pflichten
als Dienststelle des Landes Tirol.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise