Soweit Landesbedienstete am 31. Dezember 2018 mit Angelegenheiten der Landesvollziehung betraut sind, deren Besorgung am 1. Jänner 2019 der Bildungsdirektion für Tirol obliegt, sind diese Bediensteten mit 1. Jänner 2019 unter Wahrung ihrer Rechte und Pflichten als Landesbedienstete der Bildungsdirektion für Tirol zur Verwendung zugewiesen.
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