§ 32 Verweisungen — EU-Berufsangelegenheiten-Gesetz, Tiroler
Rückverweise
Soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, beziehen sich Verweisungen auf Landesgesetze auf die jeweils geltende Fassung.
…mit 10. Juni 2025 schriftlich ausgefertigte Erkenntnis des Verwaltungsgerichts Wien, VGW 109/007/12813/2023 20, betreffend Vergütung für Verdienstentgang nach § 32 Epidemiegesetz 1950 (belangte Behörde vor dem Verwaltungsgericht: Magistrat der Stadt Wien; mitbeteiligte Partei: A B), den Beschluss gefasst: Die Revision wird…