LandesrechtTirolLandesesetzeInnsbrucker Immobilien GmbH & Co KEG, Zuweisung von Bediensteten, Aufgabenübertragung, Gesetz§ 3

§ 3§ 3

In Kraft seit 01. Januar 2003
Up-to-date

Die von der Stadt Innsbruck nach diesem Gesetz zu besorgenden Angelegenheiten sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.

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