Folgende Angelegenheiten werden vom Geschäftsführer der Komplementär-GmbH, der mit der Geschäftsführung in der Innsbrucker Immobilien GmbH Co KEG betraut ist, gegenüber den nach § 1 Abs. 1 der Innsbrucker Immobilien GmbH Co KEG zugewiesenen Bediensteten selbstständig wahrgenommen:
a) Ausübung der Befugnis zur Erteilung von fachlichen Weisungen zur Gestaltung und Abwicklung der laufenden Geschäfte der Innsbrucker Immobilien GmbH Co KEG;
b) Fachaufsicht über die Bediensteten bei der Besorgung der laufenden Geschäfte der Innsbrucker Immobilien GmbH Co KEG.
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