Das Wahllokal muss für die Durchführung der Wahlhandlung geeignet und mit den erforderlichen Einrichtungsgegenständen versehen sein. Hiezu gehören insbesondere ein Tisch für die Wahlkommission, eine Wahlurne und eine Wahlzelle, in der der Wähler unbeobachtet seinen Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen kann. Als Wahlzelle genügt, wenn eine eigens gebaute feste Zelle nicht zur Verfügung steht, jede Absonderungsvorrichtung, die ein Beobachten des Wählers verhindert. Die Wahlzelle ist mit einem Tisch oder einem Stehpult einzurichten und mit Schreibgeräten auszustatten; sie muss ausreichend beleuchtet sein. In der Wahlzelle ist eine Abschrift der kundgemachten Wahlvorschläge anzuschlagen. Zur rascheren Abfertigung der Wähler können auch mehrere Wahlzellen aufgestellt werden.
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