§ 47 Verlust der Staatsangehörigkeit — Innsbrucker Gemeindebeamtengesetz 1970
Rückverweise
In den Fällen des § 46 Abs. 2 geht der Beamte aller ihm und seinen versorgungsberechtigten Angehörigen nach diesem Gesetz zustehenden Rechte verlustig.
…4 B VG grundsätzliche Bedeutung zukäme. Die Revision war daher zurückzuweisen. 23 Der Ausspruch über den Aufwandersatz stützt sich auf die §§ 47 ff VwGG in Verbindung mit der VwGH Aufwandersatzverordnung 2014. Wien, am 1. August 2025…