(1) Der Stadtmagistrat Innsbruck ist Verantwortlicher nach Art. 4 Z 7 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung), ABl. 2016 Nr. L 119, S. 1.
(2) Der nach Abs. 1 Verantwortliche darf von Beamten und ihren Angehörigen und Hinterbliebenen folgende personenbezogene Daten verarbeiten, sofern diese Daten für die Erfüllung der ihm nach diesem Gesetz zugewiesenen Aufgaben erforderlich sind: Identifikationsdaten, Erreichbarkeitsdaten, Daten über Einkommensverhältnisse, Bankverbindungen, Sozialversicherungsverhältnisse einschließlich Sozialversicherungsnummer, Familienstand, Kinder und strafgerichtliche Verurteilungen.
(3) Darüber hinaus darf der nach Abs. 1 Verantwortliche folgende personenbezogene Daten verarbeiten, sofern diese Daten für die Erfüllung der ihm nach diesem Gesetz zugewiesenen Aufgaben erforderlich sind:
a) von Beamten: Staatsbürgerschaft, Personalnummer, Daten über Aus- und Fortbildung, Gesundheitsdaten in Bezug auf Eignung, Verwendung, Dienstunfälle und Berufskrankheiten, dienstrechtsbezogene, besoldungsbezogene und pensionsbezogene Daten, Daten über Diskriminierungen,
b) von Ehegatten bzw. eingetragenen Partnern von Beamten: Daten über Versorgungsgeld und Unterhaltsbezug,
c) von überlebenden Ehegatten bzw. eingetragenen Partnern von Beamten: Daten über Witwen- und Witwerversorgung und weitere pensionsbezogene Leistungen, Abfertigung, Unterhaltsbezug und Eheverhältnisse bzw. Partnerschaften,
d) von früheren Ehegatten bzw. eingetragenen Partnern von Beamten: Daten über Versorgung und weitere pensionsbezogene Leistungen, Unterhaltsansprüche und empfangene Unterhaltsleistungen, Versorgungsgeld, Unterhaltsbezug, Eheverhältnisse bzw. Partnerschaften und Gesundheitsdaten in Bezug auf Erwerbsunfähigkeit,
e) von Kindern von Beamten: Daten über Waisenversorgung und weitere pensionsbezogene Leistungen, Unterhaltsansprüche, Abfertigung, Versorgungsgeld, Unterhaltsbezug, Einkünfte, Schul- und Berufsausbildung, Gesundheitsdaten in Bezug auf Studienbehinderung und Erwerbsunfähigkeit.
(4) Der nach Abs. 1 Verantwortliche darf personenbezogene Daten nach den Abs. 2 und 3 an die Behörden des Bundes, der Länder, der Gemeinden und der Gemeindeverbände, an die zuständigen Organe für Gleichbehandlung und Antidiskriminierung, an den jeweils zuständigen Sozialversicherungsträger, an den Dachverband der Sozialversicherungsträger und an die Personalvertretung der Bediensteten der Gemeinden und der Gemeindeverbände übermitteln, sofern diese Daten jeweils für die Erfüllung der diesen Einrichtungen bzw. Organen obliegenden Aufgaben erforderlich sind.
(5) Die Behörden des Bundes, der Länder, der Gemeinden und der Gemeindeverbände, die Träger der dienstrechtlichen Kranken- und Unfallfürsorgeeinrichtungen, der jeweils zuständige Sozialversicherungsträger und der Dachverband der Sozialversicherungsträger haben der Stadt Innsbruck zum Zweck der Vollziehung der pensionsrechtlichen Bestimmungen des VII. Abschnittes auf Ersuchen personenbezogene Daten zu übermitteln über
a) folgende Einkünfte, von deren Höhe die Höhe wiederkehrender Leistungen nach dem VII. Abschnitt abhängig ist:
1. die Höhe des Einkommens nach § 51 in Verbindung mit § 32 Abs. 4 des Landesbeamtengesetzes 1998 und
2. die Höhe von Einkünften nach § 51 in Verbindung mit § 40 Abs. 11 des Landesbeamtengesetzes 1998,
b) das Vorliegen von Versicherungsverhältnissen, die diesen Einkünften zugrunde liegen.
(6) Der nach Abs. 1 Verantwortliche hat personenbezogene Daten nach den Abs. 2 und 3 zu löschen, sobald diese für die Erfüllung der ihm nach diesem Gesetz zugewiesenen Aufgaben nicht mehr benötigt werden.
(7) Als Identifikationsdaten gelten der Familien- und der Vorname, das Geschlecht, das Geburtsdatum, allfällige akademische Grade, Standesbezeichnungen und Titel.
(8) Als Erreichbarkeitsdaten gelten Wohnsitzdaten und sonstige Adressdaten, die Telefonnummer, elektronische Kontaktdaten, wie insbesondere die E-Mail-Adresse und Telefax-Nummer, oder Verfügbarkeitsdaten.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise