Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2008 in Kraft. Gleichzeitig tritt Art. I des Gesetzes über die Einhebung der Landesumlage und die Änderung des Gesetzes über die Einhebung der Landesumlage LGBl. Nr. 2/1997, LGBl. Nr. 9/2001, außer Kraft.
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