Das Land Tirol hat von den Gemeinden jährlich eine Landesumlage in der Höhe von 7,46 v. H. der ungekürzten rechnungsmäßigen Ertragsanteile der Gemeinden an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben mit Ausnahme der Spielbankabgabe, der Werbeabgabe und des Ausgleichs für die Abschaffung der Selbstträgerschaft einzuheben.
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