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Landesesetze
Aufsichtsratsmitglieder, Verwendung der Vergütungen, Gesetz
§ 4
§ 4 § 4
In Kraft seit 01. Januar 1985
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§ 4 § 4 — Aufsichtsratsmitglieder, Verwendung der Vergütungen, Gesetz
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Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 1985 in Kraft.
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