Förderungen können insbesondere gewährt werden für:
a) die Errichtung, den Ausbau und die Erhaltung von Sportanlagen,
b) die Errichtung, den Ausbau und die Erhaltung von Ausbildungs- und Leistungszentren,
c) die statutengemäße Tätigkeit von Vereinen, deren Zweck die Sportausübung ist,
d) die statutengemäße Tätigkeit von Sport-Dach- und Sport-Fachverbänden,
e) die Durchführung von Sportveranstaltungen von überörtlichem Interesse sowie von internationalen Sportveranstaltungen,
f) die Aus- und Weiterbildung von Übungsleitern, Lehrwarten, Trainern und Sportfunktionären,
g) den Einsatz von geprüften Übungsleitern, Lehrwarten, Trainern und Sportlehrern,
h) die sportmedizinische, sportwissenschaftliche, sportpsychologische und ernährungswissenschaftliche Betreuung von Sportlern,
i) Investitionen und Maßnahmen nach dem Wirtschaftsförderungsprogramm Bäderförderung.
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