(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2007 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt das Landessportgesetz 1972, LGBl. Nr. 65, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 7/2005, außer Kraft.
(3) § 3 Abs. 2a tritt mit dem Ablauf des 31. Dezember 2029 außer Kraft.
(4) § 3 Abs. 2b tritt mit dem Ablauf des 31. Dezember 2031 außer Kraft.
(5) § 4 lit. i tritt mit dem Ablauf des 31. Dezember 2030 außer Kraft.
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