Die Begutachtungskommission hat auf Basis des Vorschlages des Personalberatungsunternehmens eine Begutachtung der Bewerbungen vorzunehmen und eine Anhörung (Hearing) durchzuführen. Eine von der Landespersonalvertretung namhaft gemachte Person aus dem Kreis ihrer Mitglieder hat das Recht, der Anhörung beizuwohnen. In der Folge hat die Begutachtungskommission der Landesregierung – nach Maßgabe der Anzahl an Bewerberinnen/Bewerber – einen begründeten Dreiervorschlag samt Reihung der am besten geeigneten Bewerberinnen/Bewerber zu erstatten.
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