§ 2 § 2 — Dienst- und Gehaltsordnung der Beamten der Landeshauptstadt Graz 1956
Gliederung
1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
§ 2 § 2
Rückverweise
Der Gemeinderat kann die Anwendung dieses Gesetzes auf die besonderen Verhältnisse einer Beamtengruppe (§ 68) durch Verordnung regeln.
…2024, GZ 4 R 110/24k-47, mit dem das Urteil des Landesgerichts Wels vom 20. Juni 2024, GZ 2 Cg 64/23y-38, abgeändert wurde, den Beschluss gefasst: I. Das mit Beschluss vom 16. April 2025, 3 Ob…