§ 24a § 24a — Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 1962
Für die Fortzahlung der Bezüge während einer Präsenzdienstleistung sind die für die Vertragsbediensteten des Landes zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden gesetzlichen Bestimmungen anzuwenden.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 90/2002
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden