Art. 2 Artikel II Übergangsbestimmung — Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 1962
Rückverweise
Die Vertragsbediensteten der bisherigen Entlohnungsgruppe 5 gelten als Vertragsbedienstete der neuen Entlohnungsgruppe 4, die Vertragsbediensteten der bisherigen Entlohnungsgruppe 6 gelten als Vertragsbedienstete der Entlohnungsgruppe 5.
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