(1) Die Neufassung des § 3 und des § 6 Abs. 1 durch die Novelle LGBl. Nr. 154/1969 ist am 10. Oktober 1969 in Kraft getreten.
(2) Die Neufassung des § 8 Abs.1 durch die Novelle LGBl. Nr. 58/2000 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.
(3) Die Änderung des § 6 Abs. 3 und des § 7 durch die Novelle LGBl. Nr. 87/2013 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 58/2000, LGBl. Nr. 87/2013
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