Der Fonds erfüllt seine Aufgaben
a) durch vorübergehenden Erwerb von land oder forstwirtschaftlichen Grundstücken und Betrieben sowie von agrargemeinschaftlichen Anteilsrechten oder Nutzungsrechten, um diese im Rahmen der Durchführung einer der im § 2 des Steiermärkischen Landwirtschaftlichen Siedlungs Landesgesetzes angeführten Siedlungsmaßnahmen einem oder mehreren bestimmten Siedlungswerbern ins Eigentum zu übertragen. Jedwede Selbstbewirtschaftung durch den Fonds ist zu vermeiden;
b) durch Gewährung von unverzinslichen oder niedrigverzinslichen langfristigen Darlehen und von Beiträgen.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 34/1970
Keine Verweise gefunden
Rückverweise