§ 21 Anzeigepflicht bei Übertretungen — Disziplinarordnung der Steirischen Landesjägerschaft
Bezirksjägermeister und Hegemeister sowie das Jagdschutzpersonal sind verpflichtet, wahrgenommene Übertretungen der jagdrechtlichen Vorschriften dem Disziplinaranwalt anzuzeigen.
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