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Landesesetze
Landesfonds zur Förderung von Wissenschaft und Forschung
§ 9
§ 9
In Kraft seit 16. Oktober 1969
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§ 9 — Landesfonds zur Förderung von Wissenschaft und Forschung
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Die Auflösung des Landesfonds erfolgt durch Landesgesetz.
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