Die Mittel des Landesfonds werden aufgebracht durch
a) Zuwendungen aus Mitteln des Landes Steiermark,
b) Zuwendungen von Gemeinden des Landes und von gesetzlichen beruflichen Vertretungen nach Maßgabe der Beschlüsse ihrer zuständigen Organe,
c) Zinsen vom angelegten Fondskapital,
d) Tilgungsraten,
e) Zinsenerträgnisse aus gewährten Darlehen und
f) sonstige Zuwendungen.
Die Zuwendungen des Landes gemäß Abs. 1 lit.a bestimmt der Landtag im jährlichen Landesvoranschlag.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 64/1996
Keine Verweise gefunden
Rückverweise