Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes können rückwirkend in Kraft gesetzt werden.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 28/2008
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Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes können rückwirkend in Kraft gesetzt werden.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 28/2008
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