Die Landesumlage ist durch die Gemeinden in Teilbeträgen zu entrichten. Der Berechnung dieser Teilbeträge sind die monatlichen Vorschüsse an die Gemeinden auf ihre Ertragsanteile an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben bzw. allfällige Nachzahlungen auf diese Ertragsanteile zugrunde zu legen.
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