(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 1985 in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes werden § 2 Abs. 4 und die Bestimmungen des 7. Abschnittes des Gemeinde bedienstetengesetzes 1957, LGBl. Nr. 34, aufgehoben.
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