Den Aufwand für die zur Auszahlung gelangenden einmaligen Zuwendungen, Ruhe- und Versorgungsbezüge sowie einmaligen Abfindungen im Sinne des 2.Abschnittes trägt das Land.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 1/1994
…Landesverwaltungsgericht Tirol, in Bestätigung eines Bescheides der belangten Behörde vom 14. Mai 2024, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung dem Revisionswerber gemäß § 7 Abs. 3 Z 3 lit. b, § 24 Abs. 1 Z 1 und § 26 Abs. …