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Einmalzahlung für die Bediensteten der Landeshauptstadt Graz
§ 8
§ 8 Inkrafttreten
In Kraft seit 01. Juni 1996
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§ 8 Inkrafttreten — Einmalzahlung für die Bediensteten der Landeshauptstadt Graz
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Dieses Gesetz tritt mit 1. Juni 1996 in Kraft.
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