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Erhöhung der Ruhe- und Versorgungsbezüge von und nach Beamtinnen/Beamte des Ruhestandes im Landesdienst für das Jahr 2009
§ 4
§ 4 Inkrafttreten
In Kraft seit 01. November 2008
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§ 4 Inkrafttreten — Erhöhung der Ruhe- und Versorgungsbezüge von und nach Beamtinnen/Beamte des Ruhestandes im Landesdienst für das Jahr 2009
Im Gesetz anzeigen
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Dieses Gesetz tritt mit 1. November 2008 in Kraft.
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