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Erhöhung der Ruhe- und Versorgungsbezüge von und nach Beamtinnen/Beamten des Ruhestandes im Landesdienst für das Jahr 2010
§ 3
§ 3 Inkrafttreten
In Kraft seit 01. Januar 2010
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§ 3 Inkrafttreten — Erhöhung der Ruhe- und Versorgungsbezüge von und nach Beamtinnen/Beamten des Ruhestandes im Landesdienst für das Jahr 2010
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Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2010 in Kraft.
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