Die Landesregierung kann durch Verordnung nähere Bestimmungen erlassen über
1. Überreichungsmodalitäten, Rangfolge und Trageweise der Steirischen Katastrophenhilfe-Medaille;
2. Rangfolge und Trageweise der Medaille für Verdienste beim Hochwassereinsatz 1958, LGBl. Nr. 4/1959, aufgehoben durch LGBl. Nr. 71/1998, sowie der Steirischen Hochwassermedaille 1965, LGBl. Nr. 116/1965, aufgehoben durch LGBl. Nr. 64/2009.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 57/2023
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