Die Patientinnen-/Patienten- und Pflegeombudsschaft ist ermächtigt, zur Wahrnehmung der nach diesem Landesgesetz übertragenen Aufgaben personenbezogene Daten automationsunterstützt zu verarbeiten. Sie hat dabei auf die Wahrung des Grundrechts auf Datenschutz zu achten und technische und organisatorische Vorkehrungen zum Schutz der Rechte der betroffenen Personen zu treffen.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 63/2018
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