(1) Das Ehrenzeichen kann in folgenden zwei Stufen verliehen werden:
1. Ehrenzeichen des Landes Steiermark für Wissenschaft, Forschung und Kunst, I. Klasse;
2. Ehrenzeichen des Landes Steiermark für Wissenschaft, Forschung und Kunst.
(2) Die Beschreibung der Dekorationen und die Bestimmungen über die Art des Tragens sind in der Anlage 1 enthalten.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 69/2023
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