Die näheren Bestimmungen über die Beschaffenheit des Ringes, den für die Verleihung in Betracht kommenden Personenkreis und über die Verleihungsurkunde trifft das von der Landesregierung zu erlassende „Statut für den Ehrenring des Landes Steiermark.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 37/2024
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