Im Bezirks-Verordnungsblatt sind kundzumachen:
1. Verordnungen der Bezirksverwaltungsbehörden;
2. Berichtigungen von Fehlern im Bezirks-Verordnungsblatt gemäß § 10.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 84/2022
Rückverweise
Keine Verweise gefunden