§ 2 Leistungsfeststellung der Lehrer für öffentliche land- und forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen — Land- und forstwirtschaftliches Landeslehrer-Diensthoheitsgesetz
(1) Über die dienstlichen Leistungen des land- und forstwirtschaftlichen Landeslehrers ist zu berichten (§ 69 des Land- und forstwirtschaftlichen Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes, BGBl. Nr. 296/1985).
Diese Aufgabe obliegt
a) bei land- und forstwirtschaftlichen Landeslehrern, die an Schulen verwendet werden, den Leitern dieser Schulen,
b) bei Leitern von Schulen oder bei nahen Angehörigen von Leitern (§ 7 AVG 1950) dem Vorstand der Abteilung für landwirtschaftliches Schulwesen,
c) bei land- und forstwirtschaftlichen Landeslehreren, die an einer anderen Dienststelle als einer Schule verwendet werden, dem unmittelbar vorgesetzten Amts- oder Abteilungsvorstand.
(2) Der Bericht ist unter Anschluß der Stellungnahme des land- und forstwirtschaftlichen Landeslehrers im Dienstweg an die Leistungsfeststellungskommission zu leiten.
(3) Der Bericht ist von dem nach Abs. 1 zuständigen Organ jener Dienststelle zu verfassen, derem Personalstand der land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer am Ende des Schuljahres, für das der Bericht gilt, angehört hat, sofern der land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer mehreren Dienststellen gleichzeitig angehört hat, ist das nach Abs. 1 zuständige Organ der Stammschule (§ 21 Abs. 1 des Land- und forstwirtschaftlichen Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes 1985) zuständig. War der land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer während des Schuljahres anderen Dienststellen zur Dienstleistung zugewiesen oder vorübergehend zugewiesen, so sind die für den Bericht maßgebenden Umstände von diesen Dienststellen dem berichtenden Organ auf dessen Ersuchen zur Kenntnis zu bringen. Dieses Ersuchen ist zu stellen, wenn die Dienstzuweisung oder vorübergehende Dienstzuweisung zu einer Dienststelle über drei Monate gedauert hat. Hat sich die vorübergehende Dienstzuweisung zu einer Dienststelle auf den ganzen Berichtszeitraum erstreckt, so ist der Bericht von dem nach Abs. 1 zuständigen Organ jener Dienststelle zu verfassen, der der land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer vorübergehend zugewiesen war.
(4) Tritt in der Person des den Bericht vorlegenden Organs ein Wechsel ein, so hat das bisher für den Bericht zuständige Organ alle für die Leistungsfeststellung gemäß § 70 des Land- und forstwirtschaftlichen Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes 1985 maßgebenden Umstände aus dem Berichtszeitraum dem Nachfolger zur Kenntnis zu bringen. Ist dies nicht möglich, so hat das für den Bericht zuständige Organ alle für den Bericht maßgebenden Umstände zu erkunden.
(5) Ist das nach Abs. 3 für den Bericht zuständige Organ verhindert, so hat der Vertreter des Organs, das den Bericht vorzulegen hätte, den Bericht zu verfassen.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 9/1989
Rückverweise
Burgenländisches Pflanzenschutzmittelgesetz 2012 - Bgld. PSMG 2012
§ 15 § 15
…quantitative Vorgaben, Ziele, Maßnahmen und Zeitpläne zur Verringerung der Risiken und der Auswirkungen der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt festzulegen, 2. die Entwicklung und Einführung des integrierten Pflanzenschutzes sowie alternativer Methoden und Verfahren zu fördern, um die Abhängigkeit von der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln zu verringern, und…
§ 207n BDG 1979 · BDG 1979 · Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
§ 207n Unterabschnitt 5a
…Synergien zu einem Schulcluster zusammengefassten Schulen bleiben Schulen im schulrechtlichen Sinn. Dienststelle im Sinne des § 278 Abs. 1 ist jedoch der Schulcluster. (2) Im Zuge der Errichtung eines Schulclusters ist festzulegen: 1. welche Schulen zu einem Schulcluster zusammengefasst werden, 2. welche Bezeichnung der Schulcluster trägt, 3. an welcher…
§ 75c Karenzurlaub zur Pflege eines behinderten Kindes oder eines pflegebedürftigen Angehörigen
… 4 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 , BGBl. Nr. 376, gewährt wird, und ihre oder seine Arbeitskraft aus diesem Grund gänzlich beansprucht wird ( Abs. 2 ), längstens jedoch bis zur Vollendung des 40. Lebensjahres des Kindes, oder 2. einer in § 78d Abs. 1 genannten Person mit Anspruch…
§ 29e VBG · VBG · Vertragsbedienstetengesetz 1948
§ 29e Karenzurlaub zur Pflege eines behinderten Kindes oder eines pflegebedürftigen Angehörigen
… 4 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 , BGBl. Nr. 376, gewährt wird, und ihre oder seine Arbeitskraft aus diesem Grund gänzlich beansprucht wird ( Abs. 2 ), längstens jedoch bis zur Vollendung des 40. Lebensjahres des Kindes, oder 2. einer in § 29k Abs. 1 genannten Person mit Anspruch…
§ 58c LDG 1984 · LDG 1984 · Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz
§ 58c Karenzurlaub zur Pflege eines behinderten Kindes oder eines pflegebedürftigen Angehörigen
… 4 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 , BGBl. Nr. 376, gewährt wird, und ihre oder seine Arbeitskraft aus diesem Grund gänzlich beansprucht wird ( Abs. 2 ), längstens jedoch bis zur Vollendung des 40. Lebensjahres des Kindes, oder 2. einer in § 59d Abs. 1 genannten Person mit Anspruch…
§ 65c LLDG 1985 · LLDG 1985 · Land- und forstwirtschaftliches Landeslehrpersonen-Dienstrechtsgesetz
§ 65c Karenzurlaub zur Pflege eines behinderten Kindes oder eines pflegebedürftigen Angehörigen
… 4 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 , BGBl. Nr. 376, gewährt wird, und ihre oder seine Arbeitskraft aus diesem Grund gänzlich beansprucht wird ( Abs. 2 ), längstens jedoch bis zur Vollendung des 40. Lebensjahres des Kindes, oder 2. einer in § 66d Abs. 1 genannten Person mit Anspruch…
§ 95 LBDG 1997 · LBDG 1997 · Burgenländisches Landesbeamten-Dienstrechtsgesetz 1997
§ 95 § 95
…§ 8 Abs. 4 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 gewährt wird, und ihre oder seine Arbeitskraft aus diesem Grund gänzlich beansprucht wird ( Abs. 2 ), längstens jedoch bis zur Vollendung des 40. Lebensjahres des Kindes, oder 2. einer in § 96a Abs. 1 genannten Person mit Anspruch auf…
§ 75b RStDG · RStDG · Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz
§ 75b Karenzurlaub zur Pflege eines behinderten Kindes oder eines pflegebedürftigen Angehörigen
… 4 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 , BGBl. Nr. 376, gewährt wird, und ihre oder seine Arbeitskraft aus diesem Grund gänzlich beansprucht wird ( Abs. 2 ), längstens jedoch bis zur Vollendung des 40. Lebensjahres des Kindes, oder 2. einer in § 75e Abs. 1 genannten Person mit Anspruch…
§ 76 Bgld. LBedG 2020 · Bgld. LBedG 2020 · Burgenländisches Landesbedienstetengesetz 2020
§ 76 § 76
…§ 8 Abs. 4 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 gewährt wird, und ihre oder seine Arbeitskraft aus diesem Grund gänzlich beansprucht wird ( Abs. 2 ), längstens jedoch bis zur Vollendung des 40. Lebensjahres des Kindes, oder 2. einer in § 70 Abs. 1 genannten Person mit Anspruch auf…
§ 65 Bgld. LVBG 2013 · Bgld. LVBG 2013 · Burgenländisches Landesvertragsbedienstetengesetz 2013
§ 65 § 65
…§ 8 Abs. 4 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 gewährt wird, und ihre oder seine Arbeitskraft aus diesem Grund gänzlich beansprucht wird ( Abs. 2 ), längstens jedoch bis zur Vollendung des 40. Lebensjahres des Kindes, oder 2. einer in § 71 Abs. 1 genannten Person mit Anspruch auf…
§ 32e GVBG · GVBG · NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 1976
§ 32e § 32e
…widmet, für das erhöhte Familienbeihilfe gemäß § 8 Abs. 4 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 gewährt wird, und seine Arbeitskraft aus diesem Grund gänzlich beansprucht wird ( Abs. 2 ), längstens jedoch bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres des Kindes, oder 2. einer in § 32b Abs. 1 genannten Person mit Anspruch auf Pflegegeld zumindest…
§ 51a NÖ LBG · NÖ LBG · NÖ Landes-Bedienstetengesetz
§ 51a § 51a
…erhöhte Familienbeihilfe gemäß § 8 Abs. 4 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 , BGBl. Nr. 376, gewährt wird, und ihre Arbeitskraft aus diesem Grund gänzlich beansprucht wird ( Abs. 2 ), längstens jedoch bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres des Kindes, oder 2. einer in § 51 Abs. 1 genannten Person mit Anspruch auf Pflegegeld zumindest…
§ 76 GBG 2022 · GBG 2022 · Gemeindebeamtengesetz 2022
§ 76 § 76
…Sinn des § 8 Abs. 4 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 gewährt wird, und seine Arbeitskraft aus diesem Grund gänzlich beansprucht wird ( Abs. 2 ), längstens jedoch bis zur Vollendung des 40. Lebensjahres des Kindes, oder b) eines nahen Angehörigen ( Abs. 3 ) mit Anspruch auf Pflegegeld zumindest der Stufe…
§ 16a NÖ BO 2014 · NÖ BO 2014 · NÖ Bauordnung 2014
§ 16a § 16a
…des jeweiligen Verwendungszwecks bestehender Bauwerke, wenn - sie einem nur vorübergehenden, höchstens auf fünf Jahre befristeten Bedarf dienen sollen und - ein schriftlicher Vertrag nach Abs. 2 abgeschlossen wurde, der Baubehörde spätestens 2 Wochen vor dem Beginn der Ausführung des Vorhabens schriftlich zu melden . Die Verlängerung der gemeldeten Frist ist nur dann…
§ 108 Bgld. GemBG 2014 · Bgld. GemBG 2014 · Burgenländisches Gemeindebedienstetengesetz 2014
§ 108 § 108
…gewährt wird, und ihre Arbeitskraft aus diesem Grund gänzlich beansprucht wird ( Abs. 3 ), längstens jedoch bis zur Vollendung des 40. Lebensjahres des Kindes, oder 2. einer im § 114 Abs. 1 angeführten Person mit Anspruch auf Pflegegeld zumindest der Stufe 3 nach § 5 Bundespflegegeldgesetz - BPGG unter…
§ 55 NÖ GBedG 2025 · NÖ GBedG 2025 · NÖ Gemeinde-Bedienstetengesetz 2025
§ 55 § 55
…Familienbeihilfe gemäß § 8 Abs. 4 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 gewährt wird, und deren Arbeitskraft aus diesem Grund gänzlich beansprucht wird ( Abs. 2 ), längstens jedoch bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres des Kindes, oder 2. einer in § 56 Abs. 1 genannten Person mit Anspruch auf…
§ 94b GBDO · GBDO · NÖ Gemeindebeamtendienstordnung 1976
§ 94b § 94b
…widmet, für das erhöhte Familienbeihilfe gemäß § 8 Abs. 4 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 gewährt wird, und seine Arbeitskraft aus diesem Grund gänzlich beansprucht wird ( Abs. 2 ), längstens jedoch bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres des Kindes, oder 2. einer in § 94a Abs. 1 genannten Person mit Anspruch auf Pflegegeld zumindest…