Die Landesregierung hat im Rahmen der dienstrechtlichen und haushaltsrechtlichen Vorschriften für die personellen und sachlichen Erfordernisse der Bezirkshauptmannschaften Vorsorge zu treffen. Dies steht einer Ermächtigung der Bezirkshauptmannschaft zur Besorgung von Aufgaben der Personal- und Sachmittelverwaltung – auch solcher einer Dienstbehörde – nicht entgegen.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 87/2013
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