Vor der Erlassung, Änderung oder Aufhebung eines Landesaktionsplanes nach § 4 oder von Managementmaßnahmen nach § 5 ist der jeweilige Entwurf im Rahmen des Internetauftrittes des Landes bekannt zu machen. Jede Person kann zum Entwurf binnen sechs Wochen Stellung nehmen. Eingelangte Stellungnahmen sind bei der Entscheidung über die Erlassung, Änderung oder Aufhebung eines Landesaktionsplanes oder über Managementmaßnahmen angemessen zu berücksichtigen.
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