LandesrechtSalzburgLandesesetzeLandeshaushaltsgesetz 2013 Art. 3b

Art. 3bArtikel IIIb

In Kraft seit 01. Januar 2013
Up-to-date

(1) Im Ordentlichen Landesvoranschlag werden folgende Ausgabenansätze erhöht:

Ansatz Bezeichnung Erhöhung in Euro Neuer Betrag in Euro
1/441005 Behebung von Katastrophenschäden; Förderungsausgaben, Ermessen, Lauf.Geb. 6.000.000 7.000.000
1/482008 Wohnbauförderungsgesetz, Zuschüsse und Darlehen; Sonstige Sachausgaben, Pflicht 88.412.000 90.527.700
1/611209 Landesstraßen, Gemeinsame Kosten/Betriebliche Erhaltung; Sonstige Sachausgaben, Ermessen 911.000 13.019.500
1/631005 Regulierung Konkurrenzgewässer/Kulturt. Maßnahmen; Förderungsausgaben Ermessen, Lauf.Geb. 200.000 586.500
1/970009 Verstärkungsmittel, Sonstige Sachausgaben, Ermessen 114.803.000 127.863.000

Die Erhöhungen bei den Ansätzen 1/441005, 1/611209 und 1/631005 dienen der Finanzierung von Beihilfen und Sofortmaßnahmen infolge des Hochwassers vom Juni 2013, jene beim Ansatz 1/482008 der teilweisen Begleichung einer Forderung des Landeswohnbaufonds in Höhe von 201,707 Mio € gegen das Land aus der vorübergehenden Bereitstellung vorzeitig zurückgezahlter Wohnbaudarlehen und jene beim Ansatz 1/970009 der Vorsorge für zahlreiche zusätzliche Ausgabenerfordernisse, deren Höhe zu einem erheblichen Teil nicht genau feststeht (zB Begleichung von Steuerschulden, Leistung von Steuervorauszahlungen, Rückzahlung zu Unrecht beanspruchter Katastrophenfondsmittel und Begleichung damit in Zusammenhang stehender Nebenansprüche, Verzinsung und Rückerstattung von Veranlagungen aus der durchlaufenden Gebarung, Begleichung von Expertenhonoraren, Mehrerfordernisse in der Grundversorgung, Grundablöse Straßwalchen, Mehrausgaben für die Sole/Salzanlage beim Neu-/Umbau einer Straßenmeisterei, Restzahlung für den Erweiterungsbau der Fachhochschule Urstein, Leistung von Entwicklungs- und Betriebskosten für das Zentrale Personenstandregister, Abgänge bei den Gemeindespitälern, Zusatzerfordernis für die Parteienförderung nach der Landtagswahl 2013).

(2) Im Ordentlichen Landesvoranschlag wird der Einnahmeneinsatz 2/950005 mit dem Betrag 229.892.100 € dotiert.

(3) Im Außerordentlichen Voranschlag werden folgende Ausgabenansätze erhöht:

Ansatz Bezeichnung Erhöhung in Euro Neuer Betrag in Euro
5/561405 Krankenanstalten anderer Rechtsträger, Errichtung und Ausgestaltung, Krankenhaus Zell am See; Förderungsausgaben, Ermessen, Lauf.Geb. 8.425.000 14.425.000
5/631005 Regulierung von Konkurrenzgewässern; Förderungsausgaben, Ermessen, Lauf.Geb. 2.300.000 3.550.000
5/633005 Beiträge zur Wildbachverbauung; Förderungsausgaben, Ermessen, Lauf.Geb. 1.500.000 5.170.000

Die Erhöhung beim Ansatz 5/561405 dient der Vorfinanzierung von Investitionszuschüssen des SAGES, die Erhöhungen bei den Ansätzen 5/631005 und 5/633005 der Finanzierung von Förderungen für Maßnahmen infolge des Hochwassers vom Juni 2013.

(3a) Im außerordentlichen Voranschlag wird der Ausgabenansatz 5/616055 Sonstige Sachausgaben, Ermessen neu vorgesehen und mit dem Betrag 166.100 € dotiert.

(4) Im Außerordentlichen Landesvoranschlag wird der Einnahmenansatz 6/982009 um den Betrag von 12.391.100 € zur Finanzierung von Mehrausgaben im Ausmaß bis zu diesem Betrag erhöht.

(5) Die Landesregierung wird ermächtigt, zur Abwicklung der zusätzlich anfallenden Ausgaben und Einnahmen folgende Haushaltsansätze im ordentlichen Voranschlag vorzusehen:

a) zur haushaltsmäßigen Buchbarkeit von vorgeschriebenen Abgabenzahlungen für Kapitalertragssteuer und Körperschaftsteuer im Zusammenhang mit angekauften Wertpapieren den Haushaltsansatz 1/913008 Sonstige Sachausgaben, Pflicht;

b) zur haushaltsmäßigen Buchbarkeit der Rückzahlung zu Unrecht beanspruchter Zuschüsse aus dem Katastrophenfonds den Haushaltsansatz 1/944008 Sonstige Sachausgaben, Pflicht.

(6) (Verfassungsbestimmung) Art IV Abs 2 vorletzter Satz steht der Dotierung des Einnahmenansatzes 2/950005 aus saldierten Einmalerlösen aus der Rückführung des Finanzportfolios gemäß Abs 2 und Verwendung des dotierten Betrages zur Abdeckung von Mehrausgaben und Mindereinnahmen nicht entgegen.

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