Artikel VIII
Änderung des Gemeindebeamtengesetzes 1968
Das Salzburger Gemeindebeamtengesetz 1968, LGBl Nr 27, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 46/2009, wird geändert wie folgt:
1. Im § 39 werden folgende Änderungen vorgenommen:
1.1. Im Abs 1 lautet der erste Satz: "Der Monatsbezug ist am 15. jedes Monats oder, wenn dieser Tag kein Arbeitstag ist, am vorhergehenden Arbeitstag für den laufenden Kalendermonat auszuzahlen."
1.2. Im Abs 2 lautet der erste Satz: "Sonderzahlungen sind auszuzahlen:
- für das erste Kalendervierteljahr am 15. März,
- für das zweite Kalendervierteljahr am 15. Juni,
- für das dritte Kalendervierteljahr am 15. September und
- für das vierte Kalendervierteljahr am 15. November."
2. Nach § 82 wird angefügt:
"§ 83
§ 39 Abs 1 und 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 116/2009 tritt mit 1. April 2010 in Kraft."
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