LandesrechtSalzburgLandesesetzeBudgetbegleitgesetz 2010Art. 7

Art. 7

In Kraft seit 01. Januar 2010
Up-to-date

Artikel VII

Änderung des Magistrats-Beamtinnen und Magistrats-Beamtengesetzes

2002

Das Magistrats-Beamtinnen- und Magistrats-Beamtengesetz 2002, LGBl Nr 42/2003, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 46/2009, wird geändert wie folgt:

1. Im § 1 wird eingefügt:

"(1a) Ab dem 1. Jänner 2012 können keine öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisse zur Stadtgemeinde Salzburg mehr begründet werden, ausgenommen in den verfassungsrechtlich vorgegebenen Fällen."

2. Im § 148, dessen bisheriger Wortlaut die Absatzbezeichnung "(1)" erhält, wird angefügt:

"(2) Abweichend von Abs 1 kann die Landesregierung die Geldbeträge wie folgt erhöhen:

1. für das Jahr 2011 entsprechend der Vereinbarung gemäß Abs 1 Z 1 für das Jahr 2010;

2. für das Jahr 2012 entsprechend den Vereinbarungen gemäß Abs 1 Z 1 für das Jahr 2011 und das Jahr 2012."

3. Im § 159 werden folgende Änderungen vorgenommen:

3.1. Im Abs 1 lautet der erste Satz: "Der Monatsbezug ist am 15. jeden Monats oder, wenn dieser Tag kein Arbeitstag ist, am vorhergehenden Arbeitstag für den laufenden Kalendermonat auszuzahlen."

3.2. Im Abs 2 lautet der erste Satz: "Sonderzahlungen sind auszuzahlen:

- für das erste Kalendervierteljahr am 15. März,

- für das zweite Kalendervierteljahr am 15. Juni,

- für das dritte Kalendervierteljahr am 15. September und

- für das vierte Kalendervierteljahr am 15. November."

4. Nach § 201 wird angefügt:

"§ 202

In der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 116/2009 treten in Kraft:

1. die §§ 1 Abs 1a und 148 mit 1. Jänner 2010;

2. § 159 Abs 1 und 2 mit 1. April 2010."

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