Artikel III
Änderung des Bezügegesetzes 1998
Das Salzburger Bezügegesetz 1998, LGBl Nr 3, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 73/2009, wird geändert wie folgt:
1. § 7 Abs 1 lautet:
"(1) Die monatlichen Bezüge sind am 15. jedes Monats für den laufenden Kalendermonat auszuzahlen. Die Sonderzahlungen sind auszuzahlen:
- für das erste Kalendervierteljahr am 15. März,
- für das zweite Kalendervierteljahr am 15. Juni,
- für das dritte Kalendervierteljahr am 15. September und
- für das vierte Kalendervierteljahr am 15. November. Ist der Auszahlungstag kein Arbeitstag, sind die monatlichen Bezüge und die Sonderzahlungen am vorhergehenden Arbeitstag auszuzahlen."
2. Im § 18 entfallen die Abs 7, 8 und 9.
3. Nach § 18 wird angefügt:
"§ 19
(1) § 4 Abs 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 70/2009 tritt mit 22. April 2009 in Kraft.
(2) In der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 73/2009 treten in Kraft:
1. § 4 Abs 1 und 2 mit 1. September 2009;
2. § 4 Abs 6 mit 1. Juli 2009.
(3) Die im § 4 Abs 6 vorgesehene Anpassung entfällt bis 31. Dezember 2010. Als Grundlage für die Anpassung für das Jahr 2011 gelten die Bezüge in der Höhe gemäß der Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 4. August 2008, LGBl Nr 69, über die Anpassung der Höhe der monatlichen Bezüge nach dem Salzburger Bezügegesetz 1998.
(4) § 7 Abs 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 116/2009 tritt mit 1. April 2010 in Kraft."
Keine Verweise gefunden
Rückverweise