Artikel XI
Änderung des Sozialhilfegesetzes
Das Salzburger Sozialhilfegesetz, LGBl Nr 19/1975, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 33/2009, wird geändert wie folgt:
1. Im § 12 Abs 1 werden folgende Änderungen vorgenommen:
1.1. Im zweiten Satz wird die Wortfolge "für das Jahr 2009" durch die Wortfolge "für die Jahre 2009 bis 2011" ersetzt.
1.2. Im dritten Satz wird die Jahresangabe "2010" durch die Jahresangabe "2012" ersetzt.
2. Nach § 58 wird angefügt:
"§ 59
§ 12 Abs 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 116/2009 tritt mit 1. Jänner 2010 in Kraft."
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