Zur Fischereischutzdienstprüfung dürfen nur Personen zugelassen werden, die das 17. Lebensjahr vollendet haben, wenigstens dreimal im Besitz einer Jahresfischerkarte waren und eine ausreichende praktische Betätigung in der Fischerei nachweisen. Über die Zulassung entscheidet der Landesfischereiverband.
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