Artikel 84
Art II des Gesetzes LGBl Nr 28/1995 wird dahingehend geändert, dass im Abs 5 der letzte Satz lautet: "Dabei sind Beträge ab einschließlich 5 Cent auf den nächsten durch 10 teilbaren Centbetrag aufzurunden und Beträge unter 5 Cent abzurunden."
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