Artikel 81
Das Salzburger Leichen- und Bestattungsgesetz 1986, LGBl Nr 84, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 28/1994 und berichtigt durch die Kundmachung LGBl Nr 110/1994, wird geändert wie folgt:
1. Im § 46 wird der Betrag "10.000 S" durch den Betrag "730 €" ersetzt.
2. Im § 48 wird angefügt:
"(3) § 46 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 46/2001 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft."
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