Artikel 80
Das Salzburger Krankenanstaltengesetz 2000, LGBl Nr 24, wird geändert wie folgt:
1. Im Inhaltsverzeichnis wird nach § 95 angefügt:
"§ 96 Inkrafttreten novellierter Bestimmungen und Übergangsbestimmungen dazu"
2. Im § 62 Abs 2 wird die Wortfolge "auf volle Schillingbeträge" durch die Wortfolge "auf den nächsten durch 10 teilbaren Centbetrag" ersetzt.
3. Im § 93 werden folgende Änderungen vorgenommen:
3.1. Im Abs 1 wird der Betrag "100.000 S" durch den Betrag "7.300 €" ersetzt.
3.2. Im Abs 2 wird der Betrag "30.000 S" durch den Betrag "2.200 €" ersetzt.
4. Nach § 95 wird angefügt:
"Inkrafttreten novellierter Bestimmungen und
Übergangsbestimmungen dazu
§ 96
Die §§ 62 Abs 2 und 93 Abs 1 und 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 46/2001 treten mit 1. Jänner 2002 in Kraft."
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